Darf ich auch freie Mitarbeiter für die Tätigkeit einsetzen?
Sollen Mitarbeiter zum Einsatz kommen, dann ist erforderlich, dass es sich hierbei um fest angestellte Mitarbeiter handelt, die vollumfänglich Ihrem Weisungsrecht unterliegen. Der Einsatz von freien Mitarbeitern oder eigenen Subunternehmen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zugelassen.
Zuletzt aktualisiert am 12.08.2011 von .
Was Agenten über VALUE5 sagen:
„Es ist für mich ein Glücksfall, dass die internetbasierenden Kommunikations- und IT-Lösungen eine Arbeit von meinem Büro aus ermöglichen, ohne bei der Vernetzung mit anderen Agenten oder der Qualität Abstriche machen zu müssen."
D. T. (Mecklenburg-Vorpommern)
seit ca. 3 Jahren für VALUE5 tätig
im Bereich "Bestellannahme Teleshopping"