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Darf ich auch freie Mitarbeiter für die Tätigkeit einsetzen?

Sollen Mitarbeiter zum Einsatz kommen, dann ist erforderlich, dass es sich hierbei um fest angestellte Mitarbeiter handelt, die vollumfänglich Ihrem Weisungsrecht unterliegen. Der Einsatz von freien Mitarbeitern oder eigenen Subunternehmen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zugelassen.

Zuletzt aktualisiert am 12.08.2011 von .

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G. B. (Baden-Württemberg)
seit ca. 2 Jahren für VALUE5 tätig
im Bereich "Anwenderberatung Lohnbuchhaltung"